Aufpassen beim Handgepäck
Die EU-Kommission hat eine Liste gefährlicher Gegenstände vorgeschlagen, die künftig nicht mehr im Flugzeug mitgenommen werden dürfen. Neben Verboten für Waffen und Sprengstoffe sind auch weniger offensichtliche Gegenstände betroffen: Unglaublich, aber wahr: Auch das Mitführen von über 70-prozentigem Alkohol an Bord ist in Zukunft untersagt. Der 80-prozentige Rum als Gastgeschenk muss also künftig im Koffer bleiben.
Auch Schlittschuhe, Skateboards, Ski- und Wanderstöcke dürfen künftig nicht mehr mit in die Kabine. Die meisten der verbotenen Gegenstände dürfen aber im Gepäcksraum mit kommen.
Hier können Sie überprüfen, was Sie aus Ihrem Handgepäck lieber rausnehmen sollten:
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich: Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.) Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte) Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen Signal- und Startpistolen Spielzeugpistolen aller Art Druckluftwaffen Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen Armbrüste Katapulte Harpunen und Harpunen-Abschussgeräte Viehtötungsapparate Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich: Äxte und Beile Pfeile und Wurfpfeile Kanthaken Harpunen und Speere Eispickel Schlittschuhe alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen. Fleischerbeile Macheten Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette) Säbel, Schwerter und Degen Skalpelle Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm Ski- und Wanderstöcke Wurfsterne Spitze oder scharfe Werkzeuge
Wichtig für Hobby-Bastler: Nicht erlaubt sind außerdem Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
Verboten ist auch jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich: Baseball- und Softball-Schläger Keulen oder Schlagstöcke - fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke Cricketschläger Golfschläger Hockeyschläger Lacrosseschläger Kayak- und Kanu-Paddel Skateboards Billiardstöcke Angelruten Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts
Verboten sind auch alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich: Munition Sprengkapseln Detonatoren und Zünder Sprengstoffe und Explosivkörper Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände Granaten aller Art Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen Mengen. Überallzündhölzer Rauchkanister oder Rauchpatronen Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen) Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol. Farbe in Sprühdosen Terpentin und Farbverdünner Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol
Nicht erlaubt sind zudem alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich: Säuren & Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope Gifte Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren spontan entzündliches oder brennbares Material Feuerlöscher
Folgende Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden: Sprengstoffe, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe Gase: Propan, Butan Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben .